K L A S S E N A R B E I T E N
Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet.
Im 2. Schuljahr werden in den meisten Fächern Klassenarbeiten geschrieben. Weiterhin werden unbenotete Übungsarbeiten durchgeführt.
Im 3. und 4. Schuljahr dürfen in den Hauptfächern maximal sechs Arbeiten und drei bzw. vier Lernkontrollen (3./4. Schuljahr) geschrieben werden. Zusätzliche Übungsarbeiten dienen auch hier der individuellen Kenntnisfeststellung.
Pro Woche ist das Schreiben von drei Klassenarbeiten zulässig. Die Arbeiten müssen 5 Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Sie werden mit einem Notenspiegel versehen und sollen nach Rückgabe von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
K O N F L I K T E
Bei Konflikten und Beschwerden sollte ggf. folgende Reihenfolge eingehalten werden:
Gespräch führen mit Fachlehrer, Klassenlehrer, Klassenelternbeirat, Schulleiter, Staatlichem Schulamt.
K R A N K M E L D U N G E N
Damit wir gleich in der ersten Fehlstunde wissen, warum Ihr Kind nicht anwesend ist, geben Sie einem Mitschüler Bescheid.
Bis zum dritten Tag soll eine Krankmeldung schriftlich vorliegen.
Eine Krankmeldung könnte wie folgt aussehen:
Meine Tochter/mein Sohn ....... kann (konnte) in der
Zeit vom ..... bis ..... die Schule wegen ............... nicht besuchen.
Datum / Unterschrift
Anzeigenpflichtige Infektionskrankheiten, z.B. Diphtherie oder andere ansteckende Krankheiten, z.B. Salmonellen, Röteln, Windpocken, ebenso Kopfläuse sind uns umgehend zu melden.
Ihr Kind darf die Schule bei Kopfläusen erst wieder besuchen, wenn ein ärztliches Attest belegt, dass keine Nissen mehr vorhanden sind.
last changed on: 23-01-2017