Z E U G N I S
Die Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe erhalten zum Halbjahr keine Zeugnisse, sondern nur am Ende des Schuljahres.
Die Zeugnisse des 1. Schuljahres enthalten keine Ziffernbeurteilung; in ausführlicher Form werden Aussagen zur Lernentwicklung sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten gemacht.
Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder Notenzeugnisse. Neben dem Pflichtunterricht wird auch das Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt
(s. auch: Leistungsfeststellung und -bewertung).
Die Zeugnisse sind von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Unterschrift wird von den Klassenlehrern kontrolliert.
Z U S Ä T Z L I C H E I N F O R M A T I O N E N
Diese Zusammenstellung von Stichwörtern stellt nur eine kleine Auswahl wichtiger Informationen für Eltern dar. Wenn Sie sich genauer informieren möchten, können Sie dies tun unter:
http://www.hessisches-kultusministerium.de/
last changed on: 23-01-2017