Handlungsleitfaden und Vereinbarungen für die Anmeldung zu den freiwilligen Arbeitsgemeinschaften an der Geschwister-Scholl-Schule


Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,


die Anmeldung zu den AGs für das neue Schuljahr erfolgt über die Schulhomepage: gsgrundschule-schwalbach.de . Hier finden Sie ein Feld „Arbeitsgemeinschaften“. Diese Seite ist ab dem 07.09.23 bis zum 22.09.23 freigeschaltet. In dieser Zeit können Sie Ihr Kind anmelden. Bitte füllen Sie das eingestellte Anmeldeformular am Computer aus, speichern es ab und schicken es an folgende E-Mailadresse:    miceli.gss@yahoo.com
Im Betreff nennen Sie bitte die gewünschte AG.
Verwenden Sie für jede AG eine separate Anmeldung.
Bei Überbelegung eines Kurses entscheidet das Los!

Die AGs beginnen ab Montag, den 02.10.2023 (sofern kein anderer Beginn auf der Website steht).

Falls Ihr Kind in einer AG angenommen wird, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Erhalten Sie keine E-Mail, hat entweder das Los entschieden oder die AG ist nicht zustande gekommen.


Vereinbarungen


Anfallende Kursgebühren sind am 1. Tag an die Kursleiter zu entrichten. Sozialermäßigungen sind auf Antrag möglich.
Nach Anmeldung ist der Besuch der AG verbindlich. Ein Wechsel der AG-Gruppen kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen. Zum Halbjahr kann Ihr Kind abgemeldet werden.
Die Kinder warten auf dem Schulhof direkt vor dem jeweiligen Gebäude (oder vor der Jahnturnhalle), in dem die AG stattfindet und werden dort von der AG-Leitung abgeholt. Die Kinder sollen pünktlich erscheinen.
Die Daten der Kursleiter werden durch diese selbst an Sie übermittelt. Wenn Sie Fragen haben oder Ihr Kind krank melden wollen, erfolgt dies ausschließlich über den Kursleiter. Bitte sagen Sie so früh wie möglich den Kursleitern Bescheid, wenn Ihr Kind zu einem Termin nicht erscheinen kann. DAS SCHULSEKRETARIAT UND DIE SCHULKINDERHÄUSER SIND NICHT ZUSTÄNDIG. Fehlt ein Kind unentschuldigt, ist der Kursleiter NICHT verpflichtet die Eltern oder die Schulkinderhäuser anzurufen.
Wenn ein Kind zweimal unentschuldigt fehlt, wird es von der Teilnehmerliste gestrichen. Die Kosten werden nicht erstattet.
Hat Ihr Kind während der AG-Zeit eine Buchung im Schulkinderhaus, müssen Sie dort Rücksprache zwecks der Organisation des Hin- und Rückwegs halten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind am 1. AG-Tag zu begleiten.
Wir weisen darauf hin, dass die Schule keine Betreuung für eventuell entstehende freie Zeiten zwischen Unterrichtsende und AG-Beginn übernimmt.

Beschluss der Schulkonferenz vom 17.06.2014:
Kinder des ersten Schuljahres können nur eine AG wählen.
Kinder des zweiten bis vierten Schuljahres können bis zu zwei AGs wählen.

gez. Annette Regenbrecht
Schulleiterin