Organisation und Sicherheit

Brandschutz

In jedem Schuljahr werden ein angekündigter und ein unangekündigter Probealarm durchgeführt.  Die Aufstellplätze werden mit dem Schulkinderhaus abgestimmt.

Ein Brandschutzplan wird jährlich auf seine Aktualität geprüft und mit dem Feuerschutz abgestimmt.


Sicherheit

Der Schulträger hat das Farbleitsystems an den Schulen des MTK eingeführt. Durch die bessere Kennzeichnung der Räume nach Farben und das Anbringen übersichtlicher Tafeln ist im Notfall für Polizei und Feuerwehr eine schnellere Orientierung  möglich. Schulleitung, Polizei und Feuerwehr überprüfen regelmäßig die Sicherheitslage durch Begehungen und kommunizieren Mängel mit dem Schulträger.
Die Sicherheitsbeauftragte der Schule gibt regelmäßig Hinweise auf schulinterne Regelungen, die die Sicherheit verbessern. Hierbei werden insbesondere die Informationen der Unfallkasse Hessen und des Medical Airport Service genutzt.


Notfallpläne

  • Es muss von jeder Klasse eine aktuelle Telefonrundrufliste im Sekretariat hinterlegt sein, mit möglichst zwei bis drei Nummern, wo Eltern sicher erreichbar sind (Firma...). Auf die Zusammensetzung der Rundrufliste muss besonders geachtet werden (Kriterien sind Zuverlässigkeit bei der Weitergabe, Verständigungsprobleme bei Eltern nicht deutscher Herkunft).
  • Es sollte in jedem Schuljahr ein Proberundruf über die Elternbeiräte stattfinden, um die Liste zu überprüfen. Die Elternbeiräte sind bei Änderung von Telefonnummern sofort zu unterrichten, damit die Liste angepasst werden kann.


Schlechtwetterwarnung (Sturm, Hagel...)

  • Die Schulleitung entscheidet nach Absprache mit den Nachbarschulen und dem Staatl. Schulamt, ob der Unterricht früher beendet wird.


Belästigung auf dem Schulweg

Wenn uns ein Fall von Belästigung auf dem Schulweg berichtet wird, melden wir dies umgehend der Polizei. Die Polizei koordiniert die weiteren Maßnahmen.

„Verletztes Kind“

 

Unser LEITSATZ

Situation einschätzen und Sicherheit für das Kind herstellen

 

  • Jede Lehrkraft ist Ersthelfer. Lehrkräfte sind verpflichtet Erste Hilfe zu leisten und regelmäßig einen Auffrischungskurs zu belegen. Der nächste Auffrischkurs findet im April 2015 statt.
  • Jede Lehrkraft ist als Aufsicht gefordert die Situation richtig einzuschätzen und zu handeln.
  • Im Notfall immer die 112 anrufen.
  • Eltern werden bei Schulunfällen immer mit Einbindung einer Person der Schulleitung benachrichtigt.
  • Zu den grundsätzlichen Aufgaben einer Sekretärin gehört es nicht, Kinder zu verarzten. Sie tut dies immer im Auftrag der jeweiligen Aufsicht, die das verletzte Kind schickt und eine Ersteinschätzung vorgenommen hat. Sie führt dazu ein Verbandsbuch.
  • Die Eltern sind verpflichtet die Schule über bestehende Grunderkrankungen zu informieren. Im Gespräch mit dem Klassenlehrer wird schriftlich festgehalten, wie im Notfall zu handeln ist.
  • In einer Klassenkonferenz besteht die Informationspflicht an alle Fachlehrkräfte (protokollarisch festhalten mit Anwesenheitsnachweis und Datum). Hierzu gibt es  eine Vorlage im Sekretariat.


Amoklauf
Es wurde ein interner Notfallplan erstellt, der mit dem hessischen Kultusministerium und der örtlichen Polizei abgestimmt ist und in regelmäßigen Dienstrunden durchgesprochen wird.

Die letzte Dienstrunde mit Schwerpunkt „Handeln in Krisensituationen“  mit Beteiligung der Polizei, der Schulverwaltung, der Sicherheitsbeauftragten und Leitung Schulkinderhaus 1 fand am 17.04.2013 statt. Eine Konferenz zur Aufklärung in Zusammenarbeit mit der Polizei fand statt am: 19.02.2014.


Vertretungsregelungen


Allgemeines
Vertretung erfolgt in der Regel bei Erkrankung einer oder mehrerer Lehrkräfte, bei Fortbildungen oder Klassenfahrten.
Wenn Vertretungsunterricht notwendig wird, bemühen wir uns, dass die Kontinuität im Unterrichtsablauf aller Klassen weiterhin gewährleistet bleibt.
Die Aufsicht über den reibungslosen Ablauf der Vertretungsstunden hat die Schulleitung.
Jede Vertretungskraft hilft, den Unterricht in der jeweils betroffenen Klasse fortzusetzen und die Kinder möglichst optimal zu betreuen.
Nach interner Absprache sollen im Vertretungsfalle die im regulären Plan vorgesehenen Fächer unterrichtet werden.
Die Vertretungsstunden sollten möglichst von ein bis höchstens drei verschiedenen Lehrkräften durchgeführt werden, damit Absprachen möglich sind und die Bezugspersonen nicht zu häufig wechseln.
Im günstigsten Falle können wir alle Stunden vertreten.

Vertretungsreserve durch Einsatz von Honorarkräften
Im Rahmen der „Verlässlichen Schule“ und der damit freigewordenen Mittel sind wir in der Lage bei Erkrankungen, die weniger als fünf Wochen andauern, und bei Fortbildungen von Lehrkräften auf den Einsatz von Honorarkräften zurückzugreifen. Wir überprüfen in jedem neuen Schuljahr unsere Vertretungsreservekartei und füllen sie, wenn nötig, mit neu gewonnenem Fachpersonal auf.

Längere Vertretungszeiten
Bei einer Krankmeldung, die über zwei Wochen hinausgeht, werden die Eltern der betroffenen Klasse schriftlich informiert. Wir bemühen uns in aller Regel um eine Vertretungskraft, die über den gesamten Zeitraum der Krankmeldung die fehlenden Stunden ersetzen kann. Dabei hat das Unterrichten der Hauptfächer oberste Priorität. Ansonsten achten wir darauf, dass die Fachlehrerstunden weiterhin stattfinden können und Nebenfächer, wie Sport, Musik, Kunst, Englisch über den Zeitraum längerer Erkrankung weiterhin unterrichtet werden können. Die Schule beschäftigt eine mobile Vertretungsreserve, die bei längeren Ausfallzeiten über fünf Wochen zur Vertretung eingesetzt werden kann. Die mobile Vertretungsreserve ist für mehrere Schulen im Umkreis zuständig.
Die Vertretungskräfte bekommen das nötige Unterrichtsmaterial entweder direkt über die fehlende Lehrkraft oder über die Jahrgangskolleginnen gestellt.
Bei Erkrankung mehrerer Lehrkräfte müssen Klassen gegebenenfalls aufgeteilt werden. Meist betrifft das lediglich die Kernzeit. Es kann aber auch am Tag des Eingehens mehrerer Krankmeldungen für einen ganzen Schultag erfolgen. Für diese Fälle gibt es einen festen Aufteilungsplan, den jede Klassenlehrerin zu Beginn eines neuen Schuljahres ausfüllt und Kinder darüber informiert.

Bei längeren Ausfallzeiten einer oder mehrerer Lehrkräfte steigt die Belastung für das verbleibende Kollegium und die betroffene Klasse enorm. Damit es nicht zur Dauerbelastung kommt und der Unterrichtsbestand wieder gesichert werden kann, bemühen sich Schulleitung und Schulelternbeirat spätestens dann beim Schulamt um eine Ersatzlehrkraft.

Sonderregelungen
Bei Fortbildungen kann man die Vertretung langfristig planen und Eltern frühzeitig informieren. Vor Beginn der Fortbildung wird die Vertretungslehrerin durch die zu vertretende Lehrkraft in den Unterrichtsstoff eingewiesen. Für Honorarkräfte haben wir zur leichteren Orientierung im Schulalltag ein Informationsblatt erstellt. Sie bekommen zusätzlich Unterstützung von den Kolleginnen des Jahrganges, in dem sie eingesetzt sind. Diese sind für die Materialversorgung der jeweils zu vertretenden Klasse mitverantwortlich.
Ist die Lehrkraft noch zusätzlich im Fachunterricht in anderen Klassen eingesetzt, hängt es von der Fachlehrerversorgung an der Schule ab, ob vertreten werden kann, z.B. im Fach Religion. Hier sind wir in Verhandlung mit den religionspädagogischen Ämtern um Reservekräfte zu finden.

Klassenfahrten an der Schule werden jeweils von zwei Lehrkräften der Schule durchgeführt, so dass eine Klasse in dieser Zeit Vertretungsunterricht hat. Da jedoch jede Klasse innerhalb der vier Grundschuljahre in der Regel einmal für eine Woche auf Klassenfahrt fährt, halten wir an diesem Prinzip fest. Zudem trägt diese Regelung zum Gelingen einer solchen Fahrt bei, da die Lehrkräfte als Team arbeiten und die Fahrt langfristig vorbereiten können. Die Eltern werden frühzeitig darüber informiert.
Prinzipiell bemühen wir uns die Klassenfahrten so zu planen, dass es zu keinerlei Kollisionen mit anderen den Stundenplan belastenden Terminen kommt.

Wir führen einmal pro Schuljahr einen pädagogischen Tag durch. Frühzeitige Absprachen mit den Eltern und der Betreuungseinrichtung minimiert die Zahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler an diesem Tag. Für Kinder, die trotz vorheriger Absprache eine Betreuung benötigen, stellen wir eine Vertretung ein.

Das Vertretungskonzept wird einmal jährlich vom Schulleitungsteam evaluiert.