Wahlausschreiben

für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Geschwister-Scholl-Schule Schwalbach die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen


Die laut Schulgesetz für zwei Jahre zu wählende Schulkonferenz besteht an der Geschwister-Scholl-Schule aus 11 Mitgliedern.
Sowohl den Vertretern und Vertreterinnen der Lehrkräfte als auch den Eltern stehen je 5 Sitze zu. Den Vorsitz führt der Schulleiter bzw. die Schulleiterin.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schulkonferenz aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächst hohen Stimmzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt.
Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers.
Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des HSchG nehmen wahr:

die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten.
anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats sind, benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der Schulleiterin ausgestellt.
Die entsprechenden Formulare sind im Sekretariat erhältlich.

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.



Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz oder des Schulelternbeirats es beantragt, sind die Wahlen dieser Personengruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchzuführen. Die Ersatzmitglieder werden bei der Verhältniswahl der Reihe nach den nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerbern derjenigen Vorschlagsliste entnommen, der die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Vorschlagslisten für die Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens der Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen.


Es besteht die Möglichkeit, die Anzahl der Mitglieder der Schulkonferenz an der Geschwister-Scholl-Schule durch getrennte Mehrheitsentscheidungen in den jeweiligen Gremien bis zur Höchstzahl auf 13 zu erhöhen.


Wahltermine:

Wahl der Lehrerinnen für die Schulkonferenz:
        04.10.2023, 13:15 Uhr im Lehrerzimmer

Wahl der Elternvertreterinnen und Elternvertreter für die Schulkonferenz:
       12.10.2023, 19.00 Uhr im Musikraum im Rahmen der Schulelternbeiratssitzung



Die Wahlen zur Schulkonferenz müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 18.10.2023 abgeschlossen sein.

Tag des Erlasses des Wahlausschreibens: 20.09.2023 in Schwalbach




Annette Regenbrecht
Schulleiterin

 

 

Ausgehängt, in der Homepage veröffentlicht und an den Schulelternbeirat verteilt.